Zoll entdeckt illegale Beschäftigung im Berliner Gastronomiebetrieb
Im Rahmen einer gezielten Prüfung hat das Hauptzollamt Berlin in einem Gastronomiebetrieb in der Innenstadt mehrere Verstöße gegen Aufenthaltsrecht und Arbeitsvorschriften festgestellt.

Das Hauptzollamt Berlin hat im Oktober 2026 einen Gastronomiebetrieb in der Innenstadt im Rahmen einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert.
Bei der Überprüfung von sieben Personen wurden drei ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.
In den Betriebsräumlichkeiten fanden Zollbeamte zwei Schlafzimmer, eines davon zunächst verschlossen.
Ein gefundener Schlüssel öffnete das verschlossene Zimmer, in dem rund 1.735 Euro in bar sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro entdeckt wurden.
Die betroffenen Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend entlassen.
Gegen den Betrieb wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse und geht gezielt auf Hinweise zu Schwarzarbeit und Verstößen gegen Sozialvorschriften ein.
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